"Eine Mindestvergütung für Azubis ist ein wichtiger Schritt, um Ausbildung besser und attraktiver zu machen", sagt DGB-Vize Elke Hannack. Doch wie vor einigen Jahren beim gesetzlichen Mindestlohn gibt es erste Unkenrufe aus dem Arbeitgeberlager.
Colourbox.de
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelgt, dass es spätestens bis zum 1. Januar 2020 eine Mindestausbildungsvergütung geben soll. Weniger darf dann kein Azubi in der Ausbildung als Vergütung bekommen. Damit hat die Große Koalition eine langjährige Forderung des DGB und der DGB-Jugend aufgegriffen.
"Generell besteht im Handwerk ein großer Nachholbedarf. Mit einer millionenschweren Kampagne will das Handwerk die Attraktivität im Handwerk steigern. Das funktioniert allerdings nur, wenn auch die Ausbildungsvergütung und die späteren Verdienstmöglichkeiten angehoben werden", sagt DGB-Vize Elke Hannack.
Ein aktuell positives Beispiel ist das Bäckerhandwerk, in dem die Gewerkschaft NGG spürbare Verbesserungen durchgesetzt hat. Für die Auszubildenden dort erhöhen sich die Vergütungen ab 1. September 2018 und in einer zweiten Stufe ab 1. September 2019 deutlich. Ein Azubi im 1. Lehrjahr hat dann (statt 500 Euro,) 115 Euro mehr in der Tasche und kommt auf 615 Euro. Hinzu kommt ein monatlicher Fahrtkostenzuschuss von bis zu 30 Euro.
Doch wie vor einigen Jahren beim gesetzlichen Mindestlohn gibt es erste Unkenrufe aus dem Arbeitgeberlager. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, kritisiert im Handelsblatt die Pläne für die Mindestvergütung und argumentiert: Azubis seien ja schließlich noch keine vollwertigen Arbeitskräfte.
Soweit, so richtig. Damit erklärt Schwannecke aber noch längst nicht, warum Auszubildenden nicht auch eine würdige Mindestvergütung zustehen sollte. Die stellvertretende DGB-Vize Elke Hannack bringt es, ebenfalls im Handelsblatt, auf den Punkt: "Im Kern geht es um die Frage: Sehen Betriebe ihre Azubis als billige Arbeitskräfte oder investieren sie in ihre künftigen Fachkräfte?"
"Setzen Unternehmen auf das Billig-Modell sind extrem niedrige Bezahlung, schlechte Ausbildungsbedingungen, ein lausiges Betriebsklima und mangelnde Qualität häufig die Folge", erklärt Hannack. Und das sorgt für hohe Abbrecher-Quoten unter den Azubis. So sei beispielsweise auffällig, dass etwa "bei den Friseurinnen und Friseuren die Quote der Vertragslösungen bei rund 50 Prozent liegt. Im Klartext: Pro Jahr beginnen etwas mehr als 10.000 Jugendliche bundesweit eine Ausbildung im Friseurhandwerk, aber nur 5.000 schließen diese erfolgreich ab. Das ist für Betriebe und Azubis schlecht. "Die Mindestausbildungsvergütung mache "gerade die Ausbildungen mit bisher schlechten Vergütungen attraktiver – und kann neben der Verbesserung der Ausbildungsqualität ein weiterer wirksamer Schutz gegen Ausbildungsabbrüche sein", so Hannack. Das nutzt Azubis und Betrieben. Die Mindestvergütung für Azubis helfe vor allem dort, "wo Arbeitgeber sich weigern, mit Gewerkschaften die Höhe der Vergütung zu verhandeln", erklärt Hannack.