Deutscher Gewerkschaftsbund

27.01.2014
Interview - Magazin für Beamtinnen und Beamte 01/2014

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gute Vertrauensbasis entscheidend

BEM im öffentlichen Dienst

Sind Beschäftigte länger oder häufig erkrankt, bietet das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ihnen und dem Arbeitgeber eine Chance zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. zur Vermeidung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Der Personalratsvorsitzende Rolf Lühning und die Gleichstellungsbeauftragte Sabine Engel-Michael des Wasser- und Schifffahrtsamtes Verden geben Tipps für das Gelingen des BEM. 

Beamtenmagazin 01/2014

Beamtenmagazin 01/2014

magazin: Seit 2010 gibt es in Ihrem Amt eine Dienstvereinbarung (DV) zum BEM. Was waren die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der DV? 

Rolf Lühning / Sabine Engel-Michael: Die DV wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, die sich über einen Zeitraum von 8 Monaten immer wieder getroffen hat, um auf gleicher Augenhöhe neue Erkenntnisse und Verbesserungen in die DV einzuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe bestand aus dem Amtsleiter, dem Sachbereichsleiter 1 (Personal / Organisation), dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten. Außerdem war es unser Ziel, dass die DV für alle verständlich und klar formuliert wurde.

magazin: In Ihrer Behörde kümmert sich ein Integrationsteam um die Durchführung des BEM. Welche Akteure gehören dem Team an undwie sind die Aufgaben verteilt?

Rolf Lühning / Sabine Engel-Michael: Das Integrationsteam besteht aus einem Beauftragten der Verwaltung, dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Schwerbehindertenvertreter. Alle Aufgaben werden gemeinschaftlich im Team erledigt.

magazin: Das BEM-Verfahren im Wasser- und Schifffahrtsamt Verden gilt bezüglich der Vertrauensbildung zwischen Beschäftigten und Dienststelleals vorbildlich. Wie ist das gelungen?

Rolf Lühning / Sabine Engel-Michael: Da das Integrationsteam bei uns aus vielen Gremienvertretern/innen besteht, besitzt es dadurch einen gewissen Vertrauensvorschuss und die Beschäftigen nehmen das Gesprächsangebot vertrauensvoller an. Die Beschäftigten können aus dem Integrationsteam einen oder mehrere Gesprächspartner/innen wählen. Wichtig ist, dass das Integrationsteam immer aus den gleichen Personen besteht, die nicht ausgewechselt werden. Der Kreis der Beteiligten, die mit diesen sensiblen Krankheitsdaten umgehen, muss klein gehalten werden. Die Aufklärung und Information über das BEM hat bereits vor Inkrafttreten der DV begonnen, so dass Unsicherheiten und Ängste mit den Beschäftigten besprochen wurden. Wir haben immer wieder um Akzeptanz geworben!

magazin: Wie lautet Ihr Tipp für Personalräte, in deren Dienststelle es noch keine Dienstvereinbarung zum BEM gibt?

Rolf Lühning / Sabine Engel-Michael: Versetzen Sie sich in die Rolle Ihrer Beschäftigten, es geht um sensible Krankheitsdaten: Was würde Sie dann beunruhigen? Was würde Ihnen Vertrauen geben? Es gibt inzwischen so viele DV, dass man sich viele Anregungen holen kann. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Gestaltung Ihrer DV. Gestalten Sie eine DV, die klar und für alle verständlich ist! Informieren Sie bereits vor der Einführung der DV bei Personalversammlungen etc. umfassend und räumen so Ängste und Unsicherheiten aus. Sorgen Sie für eine gute Vertrauensbasis, ein transparentes Verfahren mit einer klaren Struktur. Informieren Sie über die Verschwiegenheit des Integrationsteams, die Aufbewahrungsfristen, die Freiwilligkeit, aber auch über den negativen Effekt in der Personalakte, wenn Gespräche abgelehnt werden und es bei einer krankheitsbedingten Kündigung zum Prozess kommt. Jeder weitere Schritt im Verfahren erfolgt nur mit der Zustimmung des oder der Beschäftigten! Beachten Sie die Wünsche der Beschäftigten, zum Beispiel kann das Erstgespräch auf Wunsch auch außerhalb der Dienststelle erfolgen, um die Anonymität zu wahren.

Das Interview ist im Beamtenmagazin 1/2014 erschienen.


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27.01.2014
Bun­des­ver­wal­tung: Per­so­nal­ab­bau und stei­gen­der Kran­ken­stand
Fieberthermometer und Tabletten
DGB/Simone M. Neumann
Bis zu 56.000 Stellen wurden seit 2006 in den obersten Bundesbehörden und ihren Geschäftsbereichen abgebaut. Im selben Zeitraum nahmen die krankheitsbedingten Fehltage um 25 Prozent zu. Der DGB fordert, mit Neueinstellungen der steigenden Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken.
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