Wenn es nach Arbeitgeberpräsident Kramer geht, soll Lohndumping durch Werkverträge und eine Lohndifferenz von über 20% zwischen Männern und Frauen weiter möglich sein. Denn die Gesetze, die das verhindern sollen, will er stoppen. Sie seien zu bürokratisch. "Weltfremd" nennt DGB-Vorsitzender Hoffmann die Vorwürfe und erklärt, warum beide Gesetze dringend gebraucht werden.
DGB/Simone M. Neumann
Auch in der Automobilindustrie werden inzwischen massenhaft Werkverträge eingesetzt. Werkverträge werden nicht selten zum Lohndumping missbraucht. Ein geplantes Gesetz zu Werkverträgen und Leiharbeit soll Rechtsklarheit für alle Beteiligten schaffen, auch für die Arbeitgeber. "Das als Bürokratie abzutun ist weltfremd", sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.
Zu den Äußerungen von Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Bundesregierung solle geplante "Sozialgesetze" stoppen, erklärt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:
"Die im Referentenentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit enthaltenen Kriterien sind nichts anderes als bereits gesprochenes Recht, dass nun ins Gesetz geschrieben werden soll. Damit gibt es mehr Rechtsklarheit für alle Beteiligten, auch für die Arbeitgeber. Das als Bürokratie abzutun ist weltfremd."
"Werkverträge und Leiharbeit werden heute reihenweise zum Lohndumping missbraucht. Wir brauchen wirksame Regeln, die das verhindern und so Schmutzkonkurrenz unmöglich machen", so Hoffmann weiter. "Die Betriebsräte müssen mitbestimmen können, wenn es um den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen geht. Leiharbeiter müssen nach einer kurzen Einarbeitungszeit von maximal sechs Wochen dieselbe Bezahlung bekommen wie Festangestellte."
"Auch ein wirksames Gesetz für Lohngleichheit ist überfällig. Wir haben seit Jahrzehnten eine Lohndifferenz von über 20 Prozent zwischen Frauen und Männern – da ist Deutschland europaweit fast Schlusslicht", sagte Hoffmann. "Höchste Zeit, das zu ändern! Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollte dieses Gesetz aber für alle Betriebe gelten, nicht nur für die mit mehr als 500 Beschäftigten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Arbeitgeber sollten das endlich kapieren und ihre Bürokratiekeule einstecken."