Auch die Ernüchterung darüber, dass sie gar nicht so unkompliziert ist wie versprochen, lässt ehemalige Befürworter nun zu Gegnern der Abgeltungssteuer werden. „Gut so!“, meint der DGB-klartext und klärt auf.
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Die steuerpolitischen Eckpunkte des DGB zur Bundestagswahl gewinnen zunehmend an Bekanntheit und Anerkennung. Bereits in der vorletzten Woche attestierte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass im Vergleich mit anderen Ideen einzig der vom DGB geforderte Einkommensteuertarif für eine Entlastung von 95 Prozent aller Lohnsteuerzahler sorge, zugleich aber den begrenzten Spielraum der öffentlichen Haushalte nicht überstrapaziere.
Während des vom DGB mitausgerichteteten Makroökonomischen Kongresses bezeichnete dann vergangene Woche der Direktor der Abteilung für wirtschaftspolitische Studien bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die steuerpolitischen Vorschläge der Gewerkschaften als „das Beste, was derzeit auf dem Markt ist.“
In dieser Woche erhielt eine weitere wichtige Forderung der Gewerkschaften unerwarteten Beistand, nämlich die Privilegierung der Kapitaleinkünfte durch die Abgeltungssteuer zu beenden. Die Gewerkschaften lehnen diese ab, weil durch sie beispielsweise Dividendenausschüttungen unabhängig von ihrer Höhe pauschal mit nur 25 Prozent besteuert werden, während der Steuersatz der Lohnsteuer bereits bei mittleren Einkommen deutlich darüber liegen kann.
Am Montag erklärte nun auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, dass die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft gehöre, wenn demnächst der automatische internationale Informationsaustausch funktioniere: „Denn eine Abkehr von der Abgeltungsteuer und eine Rückkehr zur synthetischen Einkommensteuer wären aus steuersystematischen Gründen zu begrüßen.“
Als hingegen im Jahre 2007 die Einführung der Abgeltungsteuer bevorstand, war dieser Berufsstand noch davon überzeugt, dass die Verletzung der Steuergerechtigkeit zu rechtfertigen sei, wenn damit auch eine Steuervereinfachung einhergehe. Letztlich sind es vor allem eine Reihe von höchst schwierigen Abgrenzungsfragen, die selbst nach einer Reihe von Rechtsänderungen nun auch die Steuerberater zu einer Abkehr vom Projekt Abgeltungsteuer bewogen haben. Gut so!
Für den DGB steht hingegen fest, dass mit der anonym erhobenen Abgeltungssteuer eine krasse Bevorteilung der höchsten Einkommen und Vermögen verbunden ist. Allein deshalb schon muss sie rückabgewickelt werden. Mit einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende (2.000 Euro für Verheiratete), wie ihn der DGB fordert, müsste man bei einem Zinssatz von zwei Prozent mehr als 50.000 Euro (100.000 Euro) auf der hohen Kante haben, bevor die Zinsen und Dividenden auf das darüber hinaus gehende Vermögen dem persönlichen Einkommen hinzugerechnet und besteuert würden.
Wer allerdings so viel verdient, dass er einen Großteil seines Einkommens in zinstragende Anlagen investieren kann (siehe Grafik), der sollte nicht auch noch mit einem Steuerbonus bedacht werden.
DGB