Deutscher Gewerkschaftsbund

10.09.2018

"Grundsätze des Kündigungsschutzes werden über Bord geworfen"

Die Bundesregierung will den Kündigungsschutz für Banker lockern – und damit den Finanzplatz Deutschland nach dem Brexit attraktiver machen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) übt deutliche Kritik. Die Pläne gefährdeten "die Grundsätze des deutschen Kündigungsschutzsystems".

Mann im Anzug mit Jacket über dem Arm geht Treppe zu einem Gebäude mit Glasfassade der Commerzbank hoch

DGB/Simone M. Neumann

Es soll eine Gesetzesänderung sein, die eigentlich nur eine kleine Gruppe von Beschäftigten betrifft: Die Bundesregierung will Banken die Möglichkeit geben, Top-Banker (so genannte Risikoträger) beim Kündigungsschutz mit leitenden Angestellten gleichzustellen. Das würde bedeuten, dass sie leichter gekündigt werden können. Damit soll der Finanzplatz Deutschland für Banken attraktiver werden – und nach dem Brexit Finanzinstitute anlocken, die die City of London als Standort verlassen wollen.

DGB-Vorsitzender: Die Pläne sind "Unsinn"
Kündigungsschutz für Banker - Um diesen Absatz im Koalitionsvertrag geht es:

"Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wollen wir den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten. Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger im Sinne von § 2 Abs. 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichzustellen."

(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, Seite 70)

"Es ist Unsinn anzunehmen, dass britische Banken zu uns kommen, wenn wir den Kündigungsschutz für ihre Angestellten abschaffen", sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann gegenüber dem Handelsblatt. "Selbst die OECD sagt, dass der Kündigungsschutz keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit hat." Außerdem dürften die Pläne "für diese ausgewählte Personengruppe ohnehin verfassungsrechtlich problematisch sein", so Hoffmann.

Brexit darf nicht zum Abbau von Arbeitnehmerrechten führen

Doch die Kritik des DGB reicht noch weiter: "Mit diesem Vorhaben werden die Grundsätze des deutschen Kündigungsschutzsystems über Bord geworfen. Es beruht auf dem Prinzip, dass Arbeitnehmer grundsätzlich vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes geschützt werden - und nicht nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe. Das ist gut so. Wir sind uns auch mit den britischen Gewerkschaften einig, dass der Brexit nicht zum Abbau grundlegender Arbeitnehmer-Schutzrechte führen darf."


LINK

Handelsblatt: "Bundesregierung sägt am Kündigungsschutz – aber nur für Top-Banker"


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