Deutscher Gewerkschaftsbund

12.04.2018
Broschüre

Broschüre: Lohnsteuer Grundbegriffe 2018 von A-Z

Mit Hinweisen für die Steuererklärung

Taschenrechner, Geldscheine

Colourbox

Am 31. Mai ist Stichtag für die Steuererklärung 2017. Im Schnitt können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr als 900 Euro vom Staat zurückholen. Eine neue Broschüre des DGB gibt Tipps für die Steuererklärung und erläutert die wichtigsten Begriffe - von A wie Altersentlastungsbetrag bis Z wie zumutbare Belastung.

Formulare richtig ausfüllen

Auch wenn es keinen Spaß macht: Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bekommen 87 Prozent derjenigen, die eine Steuererklärung abgeben, Geld vom Fiskus zurück - und zwar im Schnitt 935 Euro. 

Wie hoch die Erstattung im Einzelfall ist hängt davon ab, wie viel Steuern gezahlt wurden und welche Ausgaben die Steuerlast mindern. Doch damit das Finanzamt alles korrekt berücksichtigen kann müssen auch alle Ausgaben korrekt aufgeführt werden - und das ist nicht immer ganz einfach. Die neue DGB-Broschüre "Lohnsteuer Grundbegriffe 2018" erläutert die wichtigsten Begriffe und gibt Hinweise für das Ausfüllen der Formulare.

Werbungskosten geltend machen

Beispiel Werbungskosten: Damit sind Aufwendungen gemeint, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufbringen müssen, um überhaupt Lohn zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Bewerbungkosten, Ausgaben für Arbeitsmittel und ein Arbeitszimmer sowie Gewerkschaftsbeiträge und Reisekosten. Die Ausgaben dafür können berückichtigt werden, wenn sie den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 sowie eine weitere Mindestgrenze von 600 Euro überschreiten. Diese Grenze ist schnell erreicht: Bereits ein Arbeitsweg von 25 Kilometern schlägt mit 1.650 Euro zu Buche (220 Tage mal 25 Kilometer mal 0,30 Euro Entfernungspauschale = Werbungskosten in Höhe von 1.650 Euro).

Mehr Ausgaben, höhere Erstattung

Viele Steuerzahler können außerdem Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Kosten für Haushaltshilfen und Handwerker geltend machen. Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unterhaltszahlungen an Ex-Partner, Kinderbetreuungs- und Ausbildungskosten, Spenden und Kirchensteuer. Außergewöhnliche Belastungen entstehen zum Beispiel durch Krankheits- oder Beerdigungskosten oder die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, wenn diese durch Feuer, Naturkatastrophen oder Diebstahl verloren gegangen sind.

DGB Ratgeber: "Lohnsteuer Grundbegriffe 2018. Von A bis Altersentlastungsbetrag bis Z wie zumutbare Belastung"

Die Broschüre mit vielen weiteren Hinweisen, Infos und Tabellen kann ab sofort ...


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