Die Fußball-WM startet, Deutschland ist im Fußballfieber. Aber nicht jeder Fan hat während der Spiele frei. Ist es erlaubt, die Übertragungen auch während der Arbeitszeit zu verfolgen? Darf ich im Trikot zum Dienst erscheinen und mein Büro mit Fähnchen dekorieren? Und was passiert, wenn ich wegen eines späten Spiels am nächsten Morgen verschlafe?
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Am Donnerstag geht es los: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer startet in Russland. Anpfiff der Spiele ist in der Regel zwischen 14 und 20 Uhr, zumindest in der Gruppenphase und im Achtelfinale. Das sind Zeiten, die für viele Beschäftigte eher ungünstig sind: Entweder sind sie dann noch bei der Arbeit, oder sie müssen am nächsten Morgen früh raus und können die späten Spiele deshalb nur eingeschränkt verfolgen. Damit es keine Probleme im Job gibt, hat der DGB-Rechtschutz die wichtigsten Infos rund um das Thema Fußball zusammengestellt.
Wer in Gleitzeit arbeiten oder sich seine Arbeitszeit frei einteilen kann, ist fein raus: Dann können Beschäftigte flexibel auf die Spielzeiten reagieren und morgens ein Stündchen länger schlafen oder am Nachmittag eher gehen. Wenn das nicht möglich ist können Fußballfans für die Tage nach den Spielen Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht: Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder schon andere Kolleginnen und Kollegen Urlaub genommen haben, darf der Chef den Antrag ablehnen. Für Beschäftigte im Schichtbetrieb besteht außerdem die Möglichkeit, den Dienst mit Kolleginnen und Kollegen, die weniger fußballbegeistert sind, zu tauschen.
Einfach unentschuldigt wegbleiben oder "krank machen" ist dagegen keine Option: Wer ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit kommt riskiert eine Abmahnung und, im Wiederholungsfall, die Kündigung. Das gilt auch, wenn man wegen eines späten Spiels am nächsten Tag verschläft und zu spät zur Arbeit erscheint. Jeder und jede Beschäftigte ist außerdem verpflichtet, ausgeschlafen zum Dienst anzutreten: Wenn durch Übermüdung Fehler passieren und dadurch Schäden entstehen, ist der Arbeitnehmer dafür haftbar.
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Wer nicht frei bekommt kann zumindest versuchen, die Spiele während der Arbeitszeit zu verfolgen. Das sollte aber auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, in manchen Unternehmen gibt es dazu auch eine Betriebsvereinbarung. Generell gilt: Die Ablenkung darf nicht so groß sein, dass die Arbeit leidet oder Personen gefährdet werden können. Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets erlaubt spricht nichts dagegen, ab und zu einen Blick auf den Live-Ticker zu werfen oder die Ergebnisse zu checken.
Auch Übertragungen im Radio sind in der Regel unproblematisch - wenn sich dadurch niemand gestört fühlt und die Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt werden. Anders sieht es aus, wenn jemand ein komplettes Spiel im Live-Stream oder Fernsehen anschauen will: Hier ist die Ablenkung durch die dauernden optischen Reize so groß, dass konzentriertes Arbeiten in der Regel nicht mehr möglich ist. Laut Bundesarbeitsgericht ist deshalb Fernsehen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
Viele Fans wollen ihre Begeisterung auch nach außen zeigen – vor allem, wenn die deutsche Mannschaft spielt. Aber ist es rechtlich zulässig, im Trikot zur Arbeit zu kommen? Das hängt davon ab, in welchem Bereich jemand beschäftigt ist. Bei Jobs ohne Kundenkontakt sind die Bekleidungsregeln weniger streng als zum Beispiel in einer Bank. Im Zweifel gilt auch hier: mit dem Arbeitgeber absprechen. Wenig Spielraum gibt es, wenn besondere Kleidungsvorschriften gelten, aus Sicherheitsgründen zum Beispiel. In einem Krankenhaus etwa müssen Ärzte und Pfleger aus hygienischen Gründen auch während der WM weiße Kleidung tragen.
Auch wer seinen Arbeitsplatz mit Fähnchen oder anderen Accessoires dekorieren möchte sollte das mit seinem Chef abstimmen: Der Betrieb ist grundsätzlich Herrschaftssphäre des Arbeitgebers: Er darf entscheiden, wie es hier aussieht. Ein Recht auf eigene Gestaltung des Arbeitsplatzes haben Beschäftigte nicht.
Auch beim Konsum von Alkohol müssen Beschäftigte die Regeln, die im Betrieb gelten, einhalten. Wenn es ein allgemeines Alkohlverbot gibt, gilt das auch während der WM. Und: Wer nach einer feucht-fröhlichen Fußballfeier mit Restalkohol im Blut zur Arbeit erscheint und nicht in der Lage ist, seine Arbeit ordentlich zu erledigen, kann nach Hause geschickt werden – und verliert seinen Anspruch auf Bezahlung für diesen Tag.
Weitere Infos: DGB Rechtsschutz: Fußball-WM - Was im Betrieb erlaubt ist
Am 14. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland. Ob der Deutschen Nationalmannschaft die Titelverteidigung gelingt? Der WM-Planer des DGB bietet eine Übersicht aller Spiele und Termine.
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Im DGB-WM-Planer können auch die Ergebnisse der Begegnungen eingetragen werden.
Zusätzlich gibt es nützliche Informationen zu Gewerkschaften – die eignen sich zum Beispiel zum Verteilen beim Public Viewing. Gibt's jetzt kostenlos im DGB-Bestellservice oder hier zum Ausdrucken als PDF.