Deutscher Gewerkschaftsbund

24.04.2012
Beamten-Magazin 2012 - Titel

Gewerkschaften beweisen Verhandlungsstärke im öffentlichen Dienst

Streiks begleiteten Tarifabschluss

Nach drei Verhandlungsrunden haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst geeinigt. Die Verhandlungen wurden von zahlreichen Warnstreiks begleitet. Das Tarifergebnis für die Beschäftigten in Bund und Kommunen soll nun auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Das Beamtenmagazin zieht Fazit zur Tarifrunde 2012.

Titel Beamtenmagazin 4/2012

Beamtenmagazin

Der Abschluss ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Er ist insbesondere ein positives Signal für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Der Reallohnverlust konnte gestoppt werden.

Die Gehaltsentwicklung ist im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren hinter anderen Branchen deutlich zurückgeblieben. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sehen sich dabei seit Jahren einer zunehmenden Arbeitsverdichtung bei abnehmenden Reallöhnen ausgesetzt.  Die öffentlichen Arbeitgeber rechtfertigten das mit einer diffizilen Haushaltslage. Dieses Argument konnte jedoch nicht gelten. Denn die Steuereinnahmen des Bundes betrugen laut Bundesfinanzministerium im Jahr 2011 247,9 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg um 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und auch für 2012 rechnet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ mit einem Plus von 2,7 Milliarden Euro.

Die Entgeltentwicklung im öffentlichen Dienst kann aber nicht von der Haushaltslage abhängig gemacht werden. Wenn auch in Zukunft öffentliche Dienstleistungen und öffentliche Sicherheit zuverlässig gewährleistet werden sollen, muss mit der einseitigen Sparpolitik Schluss sein. Wir brauchen vielmehr eine Verständigung darüber, welche öffentlichen Aufgaben in Zukunft zu erledigen sind. Nach Auffassung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes – und nicht anders äußern sich in offiziellen Statements die Vertreterinnen und Vertreter der Politik – sind Polizei, Bildung, aber auch z. B. Betreuungsplätze für nicht schulpflichtige Kindern unverzichtbar und müssen ausgebaut werden.

Gewerkschaftsdemonstration des öffentlichen Dienstes auf dem Heumarkt in Köln

Am 21. März 2012 demonstrierten die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes auf dem Heumarkt in Köln für einen Tarifabschluss. Beamtenmagazin/Uli Grohs

Weil dies so ist, benötigen wir attraktive Arbeitsbedingungen. Dazu gehört auch eine gute Bezahlung. Nicht nur angesichts der demographischen Herausforderungen ist dies erforderlich. In den nächsten Beschäftigung im öffentlichen Dienst begonnen wird, lässt sich diese Entwicklung nicht auffangen.

Leider ist der öffentliche Dienst kein Musterarbeitgeber mehr. Der Tarifabschluss könnte ein erster Schritt zurück zu dem Vorbildcharakter sein.Wenn die ver.di-Mitglieder sich jetzt für den Abschluss ausgesprochen haben, wird zeitnah auch die Besoldungsrunde abgeschlossen: Als Spitzenorganisation für die Beamtinnen und Beamten erwartet der DGB, den Tarifabschluss zügig zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie auf die Versorgungsempfängerinnen nen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Darüber hinaus setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften weiter für die Reduzierung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes ein, so dass die Erhöhung, mit der von der Tarifentwicklung abgewichen wurde, zurückgenommen wird.

Natürlich sind Verhandlungen immer von Kompromissen geprägt; aus Sicht von ver.di ist ärgerlich, dass man in dieser Runde nicht erfolgreich war, eine soziale Komponente durchzusetzen. Hier erwächst eine Aufgabe für künftige Tarif- und Besoldungsrunden.

Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB und an erste Stelle ver.di und seine tarifbeschäftigten Mitglieder haben mit diesem Abschluss aber insgesamt Stärke gezeigt. Auch weil die Beamtinnen und Beamten, die sich bei der GdP, ver.di, der EVG und der GEW organisieren, sich an den Kundgebungen nicht nur zahlreich, sondern auch wahrnehmbar beteiligt haben, hat der Bundesinnenminister unmittelbar nach dem Abschluss zugesichert, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Insbesondere bezüglich der Urlaubsregelung ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen, die bereits verbeamtet sind, Vertrauensschutz genießen und sich darauf verlassen können, dass ihr Anspruch bestehen bleibt.

Dafür, dass hier Wort gehalten wird, müssen wir sorgen, indem wir signalisieren, dass Beamtinnen und Beamte für möglichst einheitliche Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst eintreten


Das Tarifergebnis

Entgelterhöhung in drei Stufen: 3,5 Prozent rückwirkend ab März 2012, zusätzlich 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab August 2013. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Damit wird innerhalb von 10 Monaten ein Sprung von 4,9 Prozent in der Entgelttabelle erreicht, nach 18 Monaten werden 6,3 Prozent wirksam. Soziale Komponente bzw. Mindestbetrag für alle Beschäftigten wurde vom öffentlichen Arbeitgeber verhindert.

Urlaubsregelung: Alle Besitzstände bleiben erhalten, abgesehen davon gilt, dass der Urlaubsanspruch 29 Tage beträgt, ab dem 55. Lebensjahr 30 Tage Urlaub.


Beamtenmagazin 04/2012


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