Fragen zu Mindestlohn und Praktika werden bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums aktuell besonders häufig gestellt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell besuchte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call-Centers im Rahmen seiner Sommertour.
DGB/C. Falk
Im Rahmen der DGB-Sommertour von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell besuchten Vertreterinnen und Vertreter des DGB die Mindestlohnhotline des Bundesarbeitsministeriums in Rostock. Die MitarbeiterInnen des „Bürgertelefons“ berichteten über die Abläufe der Hotline und über die häufigsten Mindestlohn-Anfragen.
Derzeit dominieren vor allem Anfragen zu Praktika, nachdem anfänglich vor allem Fragen zu Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, Auftraggeberhaftung, Mindestlohn bei Minijobs und mitarbeitenden Familienangehörige Schwerpunktthemen waren. Rund 400 AnruferInnen pro Woche suchen mittlerweile noch Rat – Arbeitgeber und Beschäftigte halten sich dabei die Waage. Aber auch viele Steuerberaterbüros fragen immer noch nach Details im Mindestlohngesetz für die Lohnabrechnung.
Beantworteten anfangs etwa 35 Beschäftigte (sie kommen aus pädagogischen Berufen, aber auch Steuerfachangestellte und Juristen sind dabei) in 6-Stunden-Schichten Fragen rund um den Mindestlohn, sind damit inzwischen deutlich weniger MitarbeiterInnen beschäftigt. Dennoch werden weiterhin alle Beschäftigten des Bürgertelefons wöchentlich geschult, damit sie zeitnah über neue Regelungen und Auswirkungen von Urteilen informieren können. Auskünfte des Bürgertelefons sind allerdings nicht rechtsverbindlich – das betonen die MitarbeiterInnen gegenüber AnruferInnen am Telefon besonders deutlich, wenn die Fragen ins „Eingemachte“ gehen, sprich komplizierte Fall-Konstellationen betreffen.
Werden Mindestlohnverstöße am Telefon geschildert, verweisen die Callcenteragents die AnruferInnen an die zuständigen Hauptzollämter, damit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit den Verstößen gegebenenfalls nachgehen kann.
Auch Gehörlose bekommen Rat. Eine gehörlose Mitarbeiterin informiert via Bildschirmtelefon in Gebärdensprache über alle Themen, zu denen das Bürgertelefon berät. Eine Neuerung ist seit Anfang des Jahres das "Co-Browsing“. Dabei loggen sich die AnruferInnen bei komplizierteren Fragen mit einem zugeteilten Kennwort ein und werden Schritt für Schritt durch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen geführt. Manche AnruferInnen seien bereits „StammkundInnen“, die sich immer wieder mit neuen Fragen melden. Aber Namen nennen muss niemand - jeder Anruf kann komplett anonym bleiben.
Die Projektleiterin der Mindestlohn-Hotline – sie arbeitet bereits seit 18 Jahren für das Bürgertelefon – bestätigt, dass sich die Aufregung auch bei den Arbeitgebern rund um den Mindestlohn gelegt habe. Sie sieht in der Hotline auch eine „Vorwarnmelder“ für die Politik. „Wenn sich bei uns Anfragen zu einem Thema häufen, wissen wir, dass es in Kürze politisch relevant wird.“ Deshalb würde Bundesarbeitsministerin Nahles den monatlichen Bericht der Hotline auch sehr interessiert zur Kenntnis nehmen.
Das Angebot der Mindestlohnhotline ist unbefristet. Es erfüllt unter anderem den Informationsauftrag, der im Mindestlohngesetz fest verankert ist.