Deutscher Gewerkschaftsbund

Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Hände nach oben strecken, sich meldende Menschen

DGB/luminastock/123rf.com

Demokratie darf nicht an Werkstoren oder Behördentüren aufhören – sie muss auch für Beschäftigte im Arbeitsleben gelten. Das ist der zentrale Zweck der Mitbestimmungsgesetze. Was für die Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz, das ist im öffentlichen Dienst eines der insgesamt 17 Personalvertretungs- und Mitbestimmungsgesetze.

Im Mittelpunkt des Personalvertretungsrechts steht die kollektive Interessenvertretung der Beschäftigten in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. Dabei ist der Status des Beschäftigten unerheblich: Der Personalrat einer Dienststelle ist für alle Kolleginnen und Kollegen zuständig  für die Tarifbeschäftigten ebenso wie für die BeamtInnen, die dort ihren Dienst leisten.

Im Bundespersonalvertretungsgesetz sowie in den Landespersonalvertretungs- oder auch Mitbestimmungsgesetzen für die Landes- und Kommunalebene finden sich die wesentlichen Regelungen zur:

  • Wahl, Zusammensetzung und Organisation des Personalrats
  • Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
  • Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Beteiligung der Personalvertretung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes setzen sich für eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts ein. Ein Ziel des DGB ist es. die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst möglichst an die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes anzulehnen. Insgesamt muss verhindert werden, dass die einschlägigen Vorschriften auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sich weiter auseinander entwickeln.

In unserem Dossier zum Personalvertretungsrecht fassen wir für Sie die Initiativen, Forderungen und Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zusammen.

 











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