Bei einem Arbeitsunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Was aber, wenn Zuhause, unterwegs oder im Urlaub ein Unfall passiert? Hier schützt eine Freizeit-Unfallversicherung, die bei vielen Gewerkschaften im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
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2013 haben sich 3,12 Millionen Unfälle im Freizeitbereich ereignet, zusätzliche 2,8 Millionen im häsulichen Bereich. Das ergab eine Auswertung des Gesamtunfallgeschehens in Deutschland der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Wer zahlt, wenn Krankenkasse und Gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringen? Grundsätzliche Leistungen einer Freizeit-Unfallversicherung sind das Unfall-Krankenhaustagegeld, Leistungen bei Invalidität oder unfallbedingtem Todesfall. Angaben zur Höhe der Leistungen sind in den Satzungen der jeweiligen Gewerkschaften angegeben. Eine erste Orientierung bieten die Online-Leistungsrechner von ver.di und IG Metall.
Unfall-Krankenhaustagegeld | Invaliditätsleistung | Todesfallleistung |
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Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus wird ein Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt. | Bei Invalidität aus der Folge eines Freizeitunfalles steht dem Mitglied eine Invaliditätsleistung als Entschädigung zu. | Bei unfallbedingtem Ableben eines Mitglieds erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallleistung. |
Ein Anspruch auf Leistungen der Freizeit-Unfallversicherung besteht je nach Gewerkschaft bei drei-, sechs- oder zwölfmonatiger Mitgliedschaft und nur dann, wenn der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß entrichtet wurde.
Die Meldung eines Freizeitunfalls muss unmittelbar an die zuständige Gewerkschaft erfolgen. Ansprechpartner ist die Gewerkschaft vor Ort.
Genauere Informationen, ob und welche Freizeit-Unfallversicherungs-Leistungen im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, gibt es bei Ihrer Gewerkschaft vor Ort.
Bei Unfällen auf der Arbeit greift die gesetzliche Unfallversicherung. Zuständig sind hier je nach Branche, die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Dies gilt auch für den direkten Weg von und zur Arbeitsstätte. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsunfälle gibt es zum Beispiel beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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