Die EU-Kommission hat eine „Richtlinien über angemessene Mindestlöhne in der EU" (MiLoRL) vorgelegt. In einer Stellungnahme fordert der DGB, die EU-Mindestlohnrichtlinie nachzuschärfen, unter anderem mit einem doppelten Schwellenwert als Lohnuntergrenze, nationalen Aktionsplänen zur Steigerung der Tarifbindung und wirksamen Tariftreueregelungen.
DGB/Marian Vejcik/123rf.com
In einer Stellungnahme kommt der DGB unter anderem zu folgender Bewertung des EU-Vorhabens: Aus dem Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU muss aus Sicht des DGB eine effektive Stärkung der Mindestlöhne und der Tarifverträge resultieren. Hierzu muss im Entwurf nachgeschärft werden. Europa braucht einen doppelten Schwellenwert als Lohnuntergrenze, nationale Aktionspläne zur Steigerung der Tarifbindung und wirksame Tariftreueregelungen auf verschiedenen Gebieten.
Aus dem Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU muss aus Sicht des DGB eine effektive Stärkung der Mindestlöhne und der Tarifverträge resultieren. Hierzu muss im Entwurf nachgeschärft werden. Europa braucht einen doppelten Schwellenwert als Lohnuntergrenze, nationale Aktionspläne zur Steigerung der Tarifbindung und wirksame Tariftreueregelungen auf verschiedenen Gebieten.
Position Statement of the German Trade Union Confederation on the Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on adequate minimum wages in the European Union (COM (2020) 682 final)