Deutscher Gewerkschaftsbund

21.12.2018

Gesetzliche Krankenversicherung: Endlich zurück zur Parität

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 1. Januar 2018 zur paritätischen Beitragssatzfinanzierung zurückgekehrt. Damit wird eine langjährige Forderung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften erfüllt.

Frau mit Megafon und Sprechblase "Hey Boss, wo bleibt deine Hälfte?"

DGB

Seit dem Aussetzen der paritätischen Beitragsfinanzierung in der GKV haben die Arbeitgeber über 50 Milliarden Euro gespart. Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen wurden so vielfach aus den Arbeitnehmer-Zusatzbeiträgen finanziert. Eine Rückzahlung an die Beitragszahler oder den Gesundheitsfonds wären ein Kick-Back-Geschäft zugunsten der Arbeitgeber.

Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition enthält viele Vereinbarungen, die zusätzliche Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen erfordern können. Daher fordert der DGB, dass die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen sowohl der Beitragssatzstabilität als auch der Versorgung zugutekommen müssen.

Doch insgesamt ist die Finanzierung der Gesundheitsausgaben nicht gerecht zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgeteilt. Zum einen wurden in den vergangenen Jahrzehnten viele ehemalige Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte aus der GKV ausgegliedert, z. B. Zahnersatz für Erwachsene oder die Pflegeversicherung. Während die Pflege in einen neuen Sozialversicherungszweig überführt wurde, müssen Dienstleistungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel zunehmend durch die abhängig Beschäftigten privat getragen werden. Im Jahr 2016 waren dies bereits 46,920 Mrd. Euro. Bis zum Jahr 2022 wird die jährliche Gesamtsumme der privaten Zusatzaufwendungen auf bis zu 52,203 Mrd. Euro steigen, wenn hier nicht politisch gegengesteuert wird. Diese Zahlen zu den weiteren Belastungen der Arbeitnehmer-Haushalte durch GKV-bedingte Ausgaben verdeutlichen, dass hier eine größere Entlastung notwendig ist. Gleichzeitig ist die finanzielle Benachteiligung der abhängig Beschäftigten ein strukturelles Ergebnis der Unterrepräsentanz in den Gesetzgebungsorganen sowie in den Institutionen des SGB V und seiner Nebengesetze.

Daher fordert der DGB ein Versicherten-Stärkungsgesetz in der GKV, in dem die finanziellen Lasten und Entscheidungskompetenzen in der GKV gerechter geregelt werden. Dabei gilt es u. a., sorgsam zwischen staatlichen Aufgaben, die aus Steuern finanziert werden müssen, und Sozialversicherungsaufgaben, die aus Beiträgen zu finanzieren sind, zu trennen. Das gilt beispielsweise für die Investitionskosten der Krankenhäuser, die laut Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von den Ländern zu finanzieren sind. Gleichzeitig müssen die gesamtgesellschaftlichen Leistungen, die den gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber übertragen worden sind, zuverlässig über Steuerzuschüsse gegenfinanziert werden. Denn heute tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Arbeitsplätze bzw. den darauf gründenden Sozialversicherungsbeiträgen weit überwiegend die Gesundheitsausgaben in Deutschland.

Der Gesetzesentwurf beschreibt einen ersten Schritt in die richtige Richtung, die ungerechte Belastung der abhängig Beschäftigten gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern abzubauen. Jedoch sind die beschriebenen Instrumente teilweise ungeeignet oder nicht weitreichend genug.

Dies hat der DGB in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit deutlich gemacht.

Die Stellungnahme zum Download

Das Protokoll der Anhörung zum Download


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