Kurz und knapp: Zwei Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus dem einblick April 2019. Diesmal: Arbeitsbescheinigung - Kopie genügt; Wegeunfall - Nicht immer versichert
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Arbeitsbescheinigung: Kopie genügt
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen dem Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung auszuhändigen. Dieser Verpflichtung genügt der Arbeitgeber, wenn er eine Kopie des unterschriebenen Originals übermittelt.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 27. September 2018 - 2 Ta 107/18
Wegeunfall: Nicht immer versichert
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch das Zurücklegen des unmittelbaren Weges zum Arbeitsplatz versichert (sog. „Wegeunfall“). Trotzdem ist nicht automatisch jeder Unfall auf dem Arbeitsweg ein Wegeunfall. Wenn der Versicherte mehrere Stunden früher als gewöhnlich von zu Hause losfährt, um noch private Besorgungen zu erledigen, fehlt es am erforderlichen Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit, auch wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen Strecke ereignet.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2018 - L 8 U 4324/16