Deutscher Gewerkschaftsbund

02.07.2018

Eine Europäische Arbeitsbehörde gegen Lohn- und Sozialdumping in Europa

Für Arbeitnehmermobilität werden in der EU gerade wichtige Weichen gestellt: Nach Abschluss der Revision der Entsenderichtlinie laufen die Verhandlungen zum Straßenverkehrspaket und zur Überarbeitung der Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherung. Kommissionspräsident Juncker hat außerdem vorgeschlagen, eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) für die Umsetzung des Prinzips "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" einzurichten.

Lkw auf Landstraße

Colourbox

Im Bereich der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden in der EU gerade wichtige Weichen gestellt: Nach Abschluss der Revision der Entsenderichtlinie laufen aktuell die Verhandlungen zum sogenannten Straßenverkehrspaket und zur Überarbeitung der Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherung (VO 883/ 2004).

Für mehr Fairness auf dem Europäischen Arbeitsmarkt soll insbesondere auch der Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sorgen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die Absicht zur Einrichtung der ELA erstmalig in seiner Rede zur Lage der Union angekündigt. Laut seiner Idee soll die Behörde dem Ziel der Umsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ dienen und grenzüberschreitend faire Mobilität fördern sowie Missbrauch bekämpfen.

Erfahrungen aus der Beratungspraxis z.B. im Rahmen des Gewerkschaftsprojekts „Faire Mobilität“ und der EURES (European Employment Services)-Grenzpartnerschaften zeigen, dass weitere effiziente Initiativen zur Stärkung der Rechte von grenzüberschreitend mobilen Beschäftigten und zur Bekämpfung von Missbrauch dringend erforderlich sind: Mobile Beschäftigte sind u.a. massiv gefährdet durch Lohndumping, Sozialversicherungsbetrug und missbräuchliche Praktiken hinsichtlich der Zahlung ihrer Löhne und Gehälter. Vor allem im Bereich der Arbeitnehmer-Innenentsendung erschweren lange Subunternehmerketten und Briefkastenfirmen die Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Eine europäische Behörde, die die nationalen Behörden bei Kontrollen und bei der Verfolgung von Verstößen und Missbrauch im grenzüberschreitenden Kontext unterstützt, könnte hier eine wichtige Lücke bei der Durchsetzung von EU-Recht schließen. Während sich Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im europäischen Binnenmarkt frei bewegen können, enden die Kompetenzen der nationalen Kontrollbehörden, EU-Recht zu kontrollieren und durchzusetzen an den jeweiligen Grenzen der Mitgliedstaaten. Die Verwaltungszusammenarbeit funktioniert trotz verschiedener Initiativen in diesem Bereich nach wie vor unzureichend und der Informationsaustausch ist viel zu langwierig und lückenhaft.

Der Kommissionsvorschlag

Seit Mitte März 2018 liegt nun der Verordnungsvorschlag der Kommission vor und ist aktuell Gegenstand von Verhandlungen im Rat und Europäischem Parlament. Nach dem Vorschlag der Kommission sind die Aufgaben der ELA darauf fokussiert, die Mitgliedstaaten und die Kommission im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität und der Koordinierung der sozialen Sicherung zu unterstützen. Die ELA soll dabei insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:

  • Die Information und Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind. Dies soll insbesondere durch eine Integration von EURES geschehen.
  • Die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Durchsetzung von europäischem Recht.
  • Die Unterstützung nationaler Kontrollbehörden bei der Durchführung von Kontrollen im grenzüberschreitenden Kontext; die Durchführung und Unterstützung gemeinsamer und konzertierter Kontrollen.
  • Mediation von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität.
  • Erstellung von Analysen und Risikobewertungen im Bereich der Arbeitnehmermobilität.

Dabei soll ELA nach den Plänen der Kommission die Durchsetzung des bestehenden Rechts unterstützen. Durch die ELA sollen keine neuen Rechte und Pflichten für Unternehmen und Beschäftigte begründet werden.

Bewertung des DGB

Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die Vorschläge der Kommission grundsätzlich zu begrüßen. Damit die ELA jedoch ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird, bedarf es noch wesentlicher Verbesserungen des Kommissionsvorschlags. Wenn die Zusammenarbeit der Behörden untereinander, die Zusammenarbeit der Behörden mit der ELA sowie die Durchführung gemeinsamer Kontrollen weiterhin allein auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basiert, so wird sich in der Praxis nichts verändern. Zur Verbesserung der Situation sind verbindlichere Verfahren und Strukturen erforderlich.

Eine Orientierung kann hier die Europol Verordnung geben, die im Bereich der Strafverfolgung eine effiziente Form der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Europol schafft, ohne in die Ermittlungsarbeit der nationalen Behörden einzugreifen. Für die ELA sollte den Sozialpartnern auf nationaler Ebene zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, Rechtsverstöße im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität zu melden und Kontrollen zu initiieren, damit die ELA gegenüber den nationalen Behörden tätig werden bzw. gemeinsame oder konzertierte Kontrollen initiieren kann.

Zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbrauch ist auch die Weiterentwicklung elektronischer Verfahren dringend erforderlich. In diesem Zusammenhang ist es sehr bedauerlich, dass die Kommission den angekündigten Vorschlag für die Einführung einer Europäischen Sozialversicherungsnummer nicht vorgelegt hat. Eine Europäische Sozialversicherungsnummer verknüpft mit einem Europäischen Sozialversicherungsregister, über das Kontrollbehörden in Echtzeit relevante Daten abfragen können, könnte einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der weit verbreiteten Missbrauchspraktiken bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen leisten. Die ELA könnte perspektivisch die Verwaltung eines solchen Sozialversicherungsregisters übernehmen.

Grundsätzlich zu begrüßen ist eine Unterstützung der ELA bei der Beratung und Information von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, soweit sich diese Aufgaben nicht auf eine reine Informationsvermittlung beschränken. Notwendig sind flächendeckende Beratungsangebote für Arbeitssuchende und Beschäftigte, die durch die ELA gefördert und unterstützt werden sollten. In diesem Zusammenhang leisten die EURES-Grenzpartnerschaften einen wichtigen Beitrag. Sie sollten in der ELA Verordnung mit einem eigenen Budget verankert werden, um ihre wichtigen Informations- und Beratungstätigkeiten auch in Zukunft umsetzen zu können.

Nach der Revision der Entsenderichtlinie haben Kommission, Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten mit der Einrichtung der ELA die Chance, den Europäischen Arbeitsmarkt fairer zu gestalten und damit das Soziale Europa einen entscheidenden Schritt voran zu bringen. Und auch die soziale Bilanz der Amtszeit von Jean-Claude Juncker wird sich entscheidend daran messen lassen, ob am Ende der Verhandlungen eine wirkungsvolle und handlungsfähige Europäische Arbeitsbehörde steht.

Alexandra Kramer (DGB)


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