Kurz und knapp: Fünf Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus Ausgabe 16/2016 des DGB-Infoservice einblick. Diesmal: Hartz IV: Urlaubsabgeltung ist Einkommen; Kindergeld: Rückforderung trifft Elternteil; Rente mit 63: Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht; Schwerbehinderte: Nur örtlicher Betriebsrat informiert
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Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden, so ist er abzugelten. Die Urlaubsabgeltung ist als Einkommen bei der Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen zu berücksichtigen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. April 2016 - L 13 AS 172/13
Verlangt die Familienkasse Kindergeld zurück, so ist der kindergeldberechtigte Elternteil verpflichtet, es zurückzuzahlen. Das gilt auch, wenn das Kindergeld auf Antrag des Elternteils direkt an das Kind ausgezahlt worden war.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. März 2016 - III R 29/15
Langjährig Versicherte können nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Lebensjahren Altersrente beanspruchen. War der Versicherte in den zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos, werden die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld nicht als Wartezeit berücksichtigt. Diese Einschränkung ist rechtmäßig.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16
Der örtliche Betriebsrat eines Unternehmens mit mehreren Betriebsstätten kann neben dem Anschreiben an die Bundesagentur für Arbeit nur diejenigen Informationen über beschäftigte schwerbehinderte Menschen verlangen, die den jeweiligen örtlichen Betrieb betreffen.
Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16