Reiche Krankenkassen schröpfen die armen Krankenhäuser und bringen die Versorgung in Gefahr, meldeten Medien. Der Bundesgesundheitsminister warf den Krankenkassen „Irrsinn, Starrsinn, Wahnsinn” vor. Was war geschehen?
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Das BSG hatte im Sommer entschieden, dass Krankenhäuser gesetzeswidrig Leistungen abgerechnet haben. Die Krankenkassen hatten die treuhänderisch verwalteten Beitragsgelder daraufhin zurückgefordert und eingeklagt. Dazu sind die Kassenverwaltungen auch von den Vertretern der Beitragszahler, Arbeitgebern und Vertretern der Versicherten in der sozialen Selbstverwaltung, aufgefordert worden. Dieses Verhalten war gerechtfertigt und rechtens!
Der Bundesrechnungshof moniert immer wieder das zurückhaltende Vorgehen der Krankenkassen, wenn sie Abrechnungen der Krankenhäuser überprüfen. Angesichts des Umgangs des Gesetzgebers mit den höchstrichterlichen Urteilen kann Sorge um unseren sozialen Rechtsstaat entstehen.
Dennoch wollen die sozialen Selbstverwaltungen der gesetzlichen Krankenkassen einen Dialog: „Mit Hilfe der Klagen wurden die Ansprüche der Beitragszahler geschützt. Dadurch wurde Zeit gewonnen, gemeinsam an konstruktiven Lösungen zu arbeiten“, so die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV Spitzenverbandes, Volker Hansen (Arbeitgebervertreter) und Uwe Klemens (Vertreter der Versicherten).