Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG) (BT-Drucksache 19/13396) sieht vor, das Besoldungs-, das Versorgungs- und das Umzugskostenrecht im Hinblick auf Veränderungen durch den demografischen Wandel und die Digitalisierung weiterzuentwickeln. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde nach der 1. Lesung im Bundestag an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen und war dort am 14. Oktober Gegenstand einer Sachverständigenanhörung.
DGB/Matej Fidler
Einhellige Meinung der geladenen Sachverständigen: Der Entwurf geht in die richtige Richtung, bleibt jedoch hinter den bestehenden Möglichkeiten, den öffentlichen Dienst moderner zu gestalten, zurück. VertreterInnen von DGB, GdP sowie ver.di machten im Rahmen der Sitzung deutlich, dass es weitgehenderer Maßnahmen bedürfe, um die Rahmenbedingungen tatsächlich attraktiver zu machen. „Statt kurzfristiger finanzieller Anreize für lediglich einzelne BeamtInnengruppen oder Belastungssituationen, müssen tatsächliche Reformen angegangen werden“, zog die Sachverständige Henriette Schwarz, DGB-Abteilungsleiterin Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Bilanz.
Der DGB fordert deshalb unter anderem die Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei gleichzeitiger Deckung des personellen Mehrbedarfs, die Dynamisierung der Erschwerniszulagen, die Einführung der pauschalen Beihilfe und ein attraktives Laufbahnrecht. So müsste beispielsweise die Berufserfahrung bei Einstellung und Aufstieg mehr Berücksichtigung finden.
Positiv bewertet der DGB den Wegfall der Besoldungsgruppe A 2, die teils deutliche Erhöhung zahlreicher Zulagen sowie bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Versorgung.
Stellungnahmen der Sachverständigen
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