Deutscher Gewerkschaftsbund

10.01.2018
arbeitsmarkt aktuell 1/2018

Warum wir nicht mehr, sondern weniger Minijobs brauchen

DGB fordert Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Aufstieg und Karriere: Davon können die meisten Minijobber nur träumen. Auch mit der Vorsorge fürs Alter sieht es nicht gut aus. Trotzdem will die Union die Einkommensgrenze anheben und so die Zahl der Minijobs noch weiter erhöhen. Das ist nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Wirtschaft ein Problem.

Hand mit Gummihandschuh putzt Herd

DGB/dolgachov/123rf.com

Sonderstatus Minijobs

In Deutschland gibt es rund 7,5 Millionen Minijobber, so viele wie noch nie. Für die meisten ist der Minijob die einzige Einnahmequelle. Doch immer mehr Menschen nutzen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse auch, um sich zu ihrem Hauptjob etwas hinzuzuverdienen, für sie ist der Minijob Zweit- oder Drittjob.

Minijobber dürfen im Monat höchstens 450 Euro verdienen und müssen weder Steuern noch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich auf Wunsch befreien lassen.

Risiken und Nachteile

Das klingt zunächst attraktiv - doch unter dem Strich zahlen Minijobber drauf. Sie fallen nicht unter den Schutz der Sozialversicherungen, können von ihrem Einkommen nicht leben und sind von Altersarmut bedroht. Viele würden gerne mehr arbeiten, stecken aber im Minijob fest; die geringfügige Beschäftigung ist für sie kein Sprungbrett in ein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern eine Falle, aus der sie nicht herauskommen.

Außerdem werden Minijobber in der Regel schlecht bezahlt und oft weit unterhalb ihrer Qualifikation eingesetzt. Und: Obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, bekommen die meisten Minijobber weder bezahlten Urlaub noch Lohn bei Krankheit oder an Feiertagen. Das hat eine Umfrage in Betrieben ergeben.

Lesitungsgewährung von gesetzlichen Ansprüchen für Minijobberinnen und Minijobber

DGB

Fachkräftepotenzial wird nicht ausgeschöpft

Wenn sich Menschen, die etwas dazuverdienen wollen, wegen falscher steuerlicher Anreize lieber einen zusätzlichen Minijob suchen als in ihrem Hauptjob Überstunden zu machen, ist das auch für die Wirtschaft ein Problem: Ihnen geht wertvolles Potenzial an Fachkräften verloren. Das gilt auch dann, wenn Minijobber nicht ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden - oder sie nicht so viel arbeiten können, wie sie gerne würden.

Das will der DGB

Wer arbeitet, soll von seinem Einkommen auch leben können. Ein Minijob reicht zur eigenständigen Existenzsicherung nicht aus – weder im Jetzt noch im Alter. Deshalb spricht sich der DGB konsequent gegen die Ausweitung des Minijobsektors durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze aus. Statt mehr Minijobs braucht es mehr gute und existenzsichernde Arbeitsplätze sowie bessere Übergänge in solche.

Der DGB hat Vorschläge erarbeitet, wie Minijobs in reguläre Beschäftigung überführt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Kontrollen ausweiten, Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen durchsetzen
    Arbeitsrechtliche Ansprüche von Personen mit geringem Einkommen müssen tatsächlich durchgesetzt werden. Anders als in sozialversicherter Teilzeitbeschäftigung sind bei Minijobs Rechtsverletzungen zulasten der Beschäftigten an der Tagesordnung. Um dagegen vorzugehen, sind neben einer Aufklärungskampagne über die Rechte von Beschäftigten auch bessere Kontrollen und wirksame Sanktionen nötig, wenn Verstöße festgestellt werden. Darüber hinaus könnte eine Hotline eingerichtet werden, bei der Beschäftigte solche Verstöße (auch anonym) anzeigen und beraten werden könnten.
  • Stärkung der eigenständigen sozialen Absicherung
    Statt mehr Minijobfallen braucht es mehr gute Arbeitsplätze. Auch Personen mit geringen Einkommen sollen voll in die soziale Sicherung integriert werden. Bei sehr niedrigen Einkommen sollen allerdings die Beiträge auf Arbeitgeber und Beschäftigte unterschiedlich verteilt werden, so dass der Anteil der Beschäftigten schrittweise steigt, während die Belastung für die Arbeitgeber sinkt. Ab 850 Euro soll dann die paritätische Finanzierung greifen. So werden Anreize in den Betrieben geschaffen, das Arbeitsvolumen auszuweiten, wenn es von den Beschäftigten gewünscht wird.

Auch bei der pauschalen Besteuerung setzt das DGB-Konzept an. Diese soll zugunsten zielgruppengerechter Förderung beendet werden. Zu den Reformvorschlägen Minijob im Detail geht’s hier: www.dgb.de/schwerpunkt/minijob.


Weitere Infos:

arbeitsmarkt aktuell 01/2018: Gute Arbeit statt mehr Minijobs (PDF, 699 kB)

Inhalt: 1. Zahlen, Daten, Fakten: Wer in Minijobs arbeitet 2. Der Minijob: Worin sich die geringfügige von der sozialversicherten Beschäftigung unterscheidet 3. Flexibilisierung zu Lasten der Beschäftigten: Welche Arbeitsmarktrisiken mit Mi-nijobs einhergehen 4. Fokus Altersarmut: Warum es wichtig ist, die Renten-versicherungspflicht zu stärken 5. Fazit: Was will der DGB?


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