Wie gründe ich einen Betriebsrat? Wie wird er gewählt? Wofür brauchen wir überhaupt einen Betriebsrat? Welche Vorteile bietet er mir und meinen Kolleg*innen? Was sind seine Pflichten, Rechte und Aufgaben? Für die Wahl eines Betriebsrats gibt es viele gute Gründe.
DGB/Christian Plambeck
Eine Belegschaft mit Betriebsrat hat eine stärkere Position als ohne Betriebsrat. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber oder die interne Unterstützung für die Belange der Kolleg*innen geht – der Betriebsrat sorgt dafür, dass Arbeitgeber*innen die Interessen der Belegschaft berücksichtigen. Wenn es in Ihrem Betrieb also noch keinen Betriebsrat gibt, wird es höchste Zeit, einen zu gründen. Und das geht so:
Die Initiative zur Betriebsratsgründung geht von den Beschäftigten aus. Der Arbeitgeber muss sich neutral verhalten. Doch auch Betriebsleitungen schätzen den Betriebsrat als Ansprechperson für die gesamte Belegschaft.
Oft geht es im Betrieb nicht fair zu. Kolleg*innen sind unzufrieden oder fühlen sich nicht gehört. Argumente, die dafür sprechen, einen Betriebsrat zu gründen oder selbst zu kandidieren, können vielfältig sein:
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer*innen einen Betriebsrat gründen. Zur Gründung reichen drei Beschäftigte. Mindestens fünf Beschäftigte müssen im Betrieb wahlberechtigt sein. Von ihnen müssen drei die Voraussetzung zur Kandidatur erfüllen. Will die Betriebsleitung die Gründung verhindern, macht sie sich übrigens strafbar.
Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Wahl im Betrieb angestellt sind. Auch Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeitnehmer*innen gehören dazu, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb arbeiten oder arbeiten sollen.
Alle Kolleg*innen, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt, wahlberechtigt und über 18 Jahre alt sind, können sich in den Betriebsrat wählen lassen.
In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine erstmalige Wahl jederzeit durchgeführt werden. Bei bestehenden Betriebsräten wird alle vier Jahre gewählt (2022 und dann wieder 2026). Die erste Amtszeit kann sich deshalb manchmal verkürzen oder verlängern. Mehr Informationen zu den Betriebsratswahlen 2022 jetzt nachlesen.
Zuerst muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Er ist das Gremium, das die Wahl durchführt. Der Wahlvorstand besteht mindestens aus drei wahlberechtigten Kolleg*innen. Er muss immer aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Mindestens drei wahlberechtigte Kolleg*innen laden zu einer Betriebsversammlung ein und machen Vorschläge zur Zusammensetzung des Wahlvorstandes. Die Mehrheit der Anwesenden kann den Wahlvorstand nun wählen.
Es gibt zwei Möglichkeiten für Betriebe, in denen bisher noch kein Betriebsrat existiert: Das reguläre und das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren. Welches Verfahren im Betrieb zulässig ist, hängt von der Größe des Betriebes ab:
Mehr Informationen zu den Wahlverfahren finden sich in den FAQ zu den Betriebsratswahlen.
Der Betriebsrat hat einige Aufgaben. Er wacht darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Er hat in vielen Fragen Mitspracherechte. Eine Kündigung ist ohne seine Anhörung nicht wirksam. Wenn der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Betriebsrat einen Sozialplan aus. Und mit einer starken Gewerkschaft im Rücken bekommt er bei all dem Hilfe und Unterstützung. Mehr zu den Aufgaben eines Betriebsrates steht in unseren FAQ.