Werden SPD, Grüne und FDP in Zukunft in einer Ampelkoalition regieren? Darüber diskutieren die Parteien derzeit auf Grundlage eines gemeinsamen Sondierungspapiers. Im Papier fehlt es an Plänen, damit künftig mehr Menschen unbefristete und sozialversicherte Arbeit finden. Doch die sind dringend nötig, mahnt der Deutsche Gewerkschaftsbund.
DGB
Zwischen 2001 und 2020 ist die Zahl der befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund von 550.000 auf 1,3 Millionen explodiert. Das heißt, immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten mit einem Vertrag, der automatisch ausläuft – ohne dass es bei ihrer Arbeitsstelle einen Grund für eine Befristung gibt.
Die betroffenen Beschäftigten hangeln sich oft über Jahre von einer Befristung zur nächsten und haben so keine Planungssicherheit für sich und ihre Familien. Der DGB kritisiert, dass im Sondierungspapier noch keine politische Lösung für diese Menschen versprochen wird. Von einer künftigen Regierung fordert der DGB:
SPD, Grüne und FDP schreiben in ihrem Sondierungspapier, sie wollen verhindern, "dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden". Dieses Ziel befürwortet der DGB. Allerdings würden die im Papier angekündigten Regelungen zum Gegenteil beitragen.
Die Anhebung der "Minijob"-Grenze darf nicht an den Anstieg des Mindestlohns gekoppelt werden. Wir müssen im Gegenteil wegkommen von einer Einkommensschwelle, die verhindert, dass insbesondere Frauen mehr arbeiten und sich so sozial absichern können. Dazu braucht es eine Reform der Regelung zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, wie "Minijobs" offiziell genannt werden: Wer arbeitet, muss von Anfang an in die Sozialversicherung einbezogen werden, also in Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung einzahlen können, ohne dass die Belastungen für die Arbeitnehmer*innen steigen.
Nur, wenn "Minijob"-Beschäftigte ab dem ersten Euro in die Sozialversicherung einzahlen, können sie z.B. für ihre Rente oder eine drohende Arbeitslosigkeit vorsorgen. Denn bisher gibt es für "Minjobber*innen" keine Sozialversicherungspflicht. Die Rentenversicherungsmöglichkeit kann abgewählt werden, aus der Arbeitslosenversicherung sind sie ganz ausgeschlossen. Künftig sollen alle, die arbeiten, in die Sozialversicherung einzahlen – ohne Ausnahme.
Mehr zum Thema Minijob im DGB-Themenschwerpunkt "Was ist ein Minijob?" und in der aktuellen Stellungnahme des DGB zu Minijobs.