Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung eingeführt werden, die Möglichkeiten, Beschäftigte bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu qualifizieren, ausgeweitet und der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert. Der DGB bewertet in einer fachlichen Stellungnahme diese Vorhaben der Regierungskoalition.