Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, insbesondere die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit keinem/keiner einzigen schwerbehinderten Beschäftigten. Kritisch sieht der DGB, dass geplant ist, das Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden zu können.