Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz wird das Berufskrankheitenrecht modernisiert, der Unterlassungszwang entfällt und ein zentrales Expositionsregister muss eingerichtet werden. Weiterhin wird das Dienstordnungsrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen und den Berufsgenossenschaften die Dienstherrnfähigkeit verliehen.