Das Bundesministerium für Gesundheit ist bestrebt, digitale Pflegeanwendungen zu etablieren. Dies wird mit der Einführung eines Verfahrens zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen verbunden. Der DGB stellt in seiner Stellungnahme klar, dass alle notwendigen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit erfüllt werden müssen.