Mit dem Gesetz werden weitere Regelungen d. Bankenrahmenwerks Basel III in nationales Recht umgesetzt. Anliegen ist es, die Too-Big-To-Fail-Problematik zu beheben, indem die Abwicklungsfähigkeit sichergestellt u. Verlustpuffer für systemrelevante Institute eingezogen werden. Dies sind begrüßenswerte Schritte u. sie weisen grundsätzlich in die richtige Richtung. Dennoch lassen die Maßnahmen Raum für Verbesserungen.