Der Gesetzentwurf zielt im Wesentlichen auf die Umsetzbarkeit des Paradigmenwechsels "Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff‘ durch die Sicherstellung ausreichenden Pflegepersonals. Der DGB fordert in der Pflege genügend qualifiziertes Personal bei guten Lohn- und Arbeitsbedingungen, um dem Fachkräftemangel Einhalt zu gebieten.