Deutscher Gewerkschaftsbund

17.09.2018
Stellungnahme

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum FDP-Antrag "„Bürokratieentlastung für Unternehmen schaffen – Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge verschieben“

DGB-Stellungnahme "Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge verschieben" (PDF, 141 kB)

Im Sozialversicherungsrecht sind Sozialbeiträge im selben Monat fällig, in dem der Anspruch auf das versicherte Entgelt entsteht. Bei den Beschäftigten werden die Sozialbeiträge regelmäßig bereits für den laufenden Monat abgezogen. Soweit die Arbeitgeber berechtigt werden, die Sozialbeiträge erst am Ende des Folgemonats zu zahlen, entspricht dies einem unbefristeten zinslosen Kredit an die Arbeitgeber.


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