Angesichts der bevorstehenden Ratifizierung des CETA-Abkommens bekräftigt der DGB noch einmal seine Position, dem Abkommen nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen. Die Kernkritik am Investitionsschutz, an der Liberalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge und den zahnlosen Regeln zu Arbeitnehmer*innen- und Umweltrechten muss verbindlich adressiert und Verbesserungen wirksam umgesetzt werden.