Der DGB begrüßt es, dass die EU-Kommission das Beihilferecht mit dem Ziel überprüft, die sozial-ökologische Transformation zu ermöglichen und voran zu bringen. Die sozial-ökologische Transformation braucht einen aktiven handlungsfähigen Staat, der den Strukturwandel im Sinne sozialer und ökologischer Ziele gestaltet.