Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen, dass das Bundesministerium der Justiz seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist und den Entwurf einer Checkliste für Restrukturierungspläne nach dem StaRUG vorgelegt hat. Gleichzeitig wird jedoch kritisiert, dass der Entwurf keine Hinweise über die Bildung eines Gläubigerbeirats enthält.