Der DGB hält mehr Verteilungsgerechtigkeit bei Geschäftsmodellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten für dringend erforderlich. Bei der Umsetzung der Richtlinie sollten sowohl die Interessen der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen als auch diejenigen der wertschätzenden Nutzer*innen im Mittelpunkt stehen. Die Interessen der Intermediäre sollten berücksichtigt, aber nicht priorisiert werden.