Am 8. November 2018 soll der Bundestag das Teilhabechancengesetz beschließen, dass die Ausgestaltung eines Sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose regelt. Der DGB fordert u.a., die geplanten Lohnkostenzuschüsse auf Basis des tatsächlich gezahlten Lohns zu berechnen – und nicht auf Basis des Mindestlohns. Die Sozialpartner sollen vor Ort mehr Mitspracherechte erhalten, um Verdrängungseffekte auszuschließen.