Der DGB begrüßt am Referentenentwurf vor allem die Herausnahme aller Arbeitnehmerforderungen von der Gestaltung durch Restrukturierungspläne und von möglichen Vollstreckungs- und Verwertungssperren. Er kritisiert u.a. das Fehlen spezifischer Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretern i.R. eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren.