Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen ausdrücklich die einmalige gesetzliche Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Damit wird eine seit Langem bestehende Forderung der Gewerkschaften umgesetzt. Der vorliegende Referentenentwurf sieht die einmalige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 vor.