Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wird der steuerpolitische Teil der Maßnahmen umgesetzt, die die Regierungsparteien zur Krisenbekämpfung Anfang Juni 2020 vereinbart haben: Senkung der Umsatzsteuer, Zahlung eines Kinderbonus, Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende und eine Reihe von Erleichterungen für Unternehmen. Hinzu kommen weitere Schritte zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.