Deutscher Gewerkschaftsbund

21.09.2020
Stellungnahme

Stellungnahme des DGB zum Gesetzesantrag des Landes Hessen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren

DGB-SN Gebühr Vielkläger (PDF, 235 kB)

Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren lebensfremd! Wer in zehn Jahren mehr als neun Klagen einreicht, soll 30 Euro für jedes weitere Verfahren zahlen. Ein Zusammenhang zwischen Gerichtskostenfreiheit und aussichtlosen Verfahren besteht nicht! Ursache sind sich ständig ändernde Gesetze und die Zunahme in deren Komplexität. Dies erfordert sich mit Wirkungen zu befassen, statt mit Ursachen.


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