Am 14.10.20 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts beschlossen. In seiner aktualisierten Stellungnahme (SN) hält der DGB die Kritik aus seiner SN zum Referentenentwurf vom 02.10.20 insbesondere zum Fehlen spezifischer Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretern i.R. eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahrens weiter aufrecht.