In der Kurzstellungnahme vom 20.07.2021 zum Entwurf der „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ nimmt der DGB kritisch Stellung zu den in den Leitlinien enthaltenen Vorgaben betreffend der sog. personellen Maßnahmen. Diese könnten falsche und mit dem geltenden Kündigungsschutzrecht nicht in Einklang zu bringende Anreize für Unternehmen setzen.