Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sollen durch das BMG verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für 2023 festgelegt werden, nachdem die Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen DKG und GKV zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wie schon in den Jahren zuvor gescheitert sind.