Mit dem DVPMG werden Pflege- und Versorgungsleistungen digitalisiert und Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Der DGB unterstützt dies ausdrücklich und fordert höchste Priorität bei Datenschutz- und -sicherheit. Für lückenlose Teilhabe braucht es weiterhin persönliche Beratungs- und Hilfsangebote für die Versicherten. Der Personalschlüssel darf nicht verringert werden.