Den Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff grundsätzlich auf alle Leistungen des SGB XII auszuweiten, ist sozialpolitisch richtig und für Berechtigte wie Angehörige enorm wichtig. Folgerichtig ist es auch, diesen faktischen Verzicht auch auf das Bundesversorgungsgesetz und insbesondere die Eingliederungshilfe des SGB IX anzuwenden. Der Referentenentwurf wird vom DGB vollständig befürwortet.