Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die rechtlichen Wirkungen der im Verbraucherschutz bereits vorhandenen Verbandsklage auf individuell geschädigte Verbraucher erweitert und die Rechtslücke zwischen der Verbraucherverbandsklage und den einzelnen betroffenen Verbrauchern geschlossen. Der DGB begrüßt die Einführung der Musterfeststellungsklage, fordert aber auch Kollektivklageverfahren in anderen Rechtsgebieten.