Die im März vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellte Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege soll u.a. mit dem bereits vorliegenden Referentenentwurf des Digitalgesetzes und dem nun vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) umgesetzt werden.