Das Gesetzvorhaben steht in der Folge verschiedener Beschleunigungsgesetze, zuletzt im Jahr 2020 ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, ein Investitionsbeschleunigungsgesetz sowie ein weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz. Der DGB teilt das Ziel, die Verfahrensdauer für Vorhaben mit hoher wirtschaftlicher oder infrastruktureller Bedeutung zu reduzieren und dabei die Rechte aller Beteiligten zu wahren.