Die Planung der kommenden EU-Strukturförderperiode von 2021-2027 war in vollem Gange, als die Corona-Pandemie sie vorerst stoppte. Die von der EU-Kommission vorgelegte Dachverordnung enthält eine Reihe von Änderungen gegenüber der aktuellen Förderperiode, die sowohl das Design als auch die Implementation der Fonds in Deutschland betreffen. Der DGB hat zum Entwurf einer Partnerschaftsvereinbarung Stellung bezogen.