Die Einbeziehung der künftigen Abgeordneten in die Gesetzliche Rentenversicherung ist ein sinnvoller Schritt, um die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze erscheint dabei zielführend. Kritisch zu sehen ist die, wenn auch sehr moderat ausgestaltete, degressive Rentengestaltung.