Der DGB begrüßt die Aufnahme eines neuen Vorsorgeanlasses für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung in den Anhang der ArbMedVV. Allerdings geht der Vorschlag nicht weit genug, da er nur eine Angebotsvorsorge für Tätigkeiten mit UV-Strahlungs-Belastung ab einer Stunde vorsieht. Hochexponierten ArbeitnehmerInnen (> 3 Std.) wird die Einführung eines Pflichtvorsorgeanlasses vorenthalten.