Das BMJ hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit vorgelegt der vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften abgelehnt wird. Der Entwurf zeigt exemplarisch, dass der Digitalisierungshype zu nicht durchdachten Ergebnissen führt und der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird.