Die derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristete Coronavirus-Impfverordnung soll bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Eine Verlängerung ist notwendig, damit COVID-19 Impfungen weiterhin niedrigschwellig möglich bleiben. Dies ist vor dem Hintergrund der weiter andauernden Pandemie insbesondere zur Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen und zum Schutz des Gesundheitssystems unbedingt erforderlich.